Was muss ich zum Termin mitbringen?
Verkäufer und Käufer müssen Ausweispapiere mitbringen und sollte ihre Steuer-Identifikationsnummer benennen können. Notare sind gehalten, dem Grunderwerbsteuerfinanzamt diese Steuer-Identifikationsnummer (Achtung: Ist nicht identisch mit der Steuernummer!) mitzuteilen und werden daher Verkäufer und Käufer hiernach fragen. Wenn Sie die Steuer-ID nicht ermitteln können, kann dies natürlich auch noch nach dem Beurkundungstag geschehen, die Vorlage der Steuer-ID zur Beurkundung ist nicht zwingend erforderlich. Gibt es Probleme mit den Ausweispapieren (Ausweis verloren, Ausweis ist abgelaufen), sprechen Sie vor dem Termin mit dem Notariatssekretariat. Im Regelfall genügt auch ein abgelaufenes Ausweispapier, wichtig ist immer, dass es sich um ein Ausweispapier handelt, das das Foto des Erschienen zeigt.
Der Verkäufer sollte zusätzlich daran denken, Unterlagen über möglicherweise im Grundbuch abzulösende Altgläubiger mitzubringen. Der Notar wird nach der Beurkundung diese Altgläubiger direkt anschreiben und benötigt daher Name, Anschrift und gegebenenfalls Darlehensnummern der beteiligten Banken. Auch dies kann natürlich auch noch nachträglich geschehen, zwingend ist die Information schon zum Notartermin nicht.
Hat der Käufer den Kaufpreis bereits finanziert und von der Bank Unterlagen für den Notar erhalten, können auch diese Unterlagen mitgebracht und im Termin gleich abgegeben werden. Auch dies kann aber noch nach dem Termin geschehen.
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