
Begriffe und Rechtsquellen des Erbrechts
Oft finden sich in Handbüchern und Darstellungen im Internet zum Thema "Erbrecht" bestimmte Begriffe, die bekannt sein müssen, um den Inhalt der Erläuterungen überhaupt verstehen zu können.

Gesetzliche Erbfolge und Verfügungen von Todes wegen
Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet im Erbrecht 2 Varianten von Erbmöglichkeiten

Vor- und Nachteile eines notariellen Testaments
Sofern ein Erblasser für seinen Erbfall nicht die gesetzliche Erbfolge wünscht, muss er durch ein Testament (oder einen Erbvertrag) die Erbfolge regeln.

Das Testament
Beabsichtigt ein Erblasser, sein Vermögen durch eine Verfügung von Todes wegen an seine Erben weiterzugeben, muss er entweder ein Testament oder einen Erbvertrag errichten. Man spricht dann von einer gewillkürten Erbfolge.

Der Erbvertrag
Der Erbvertrag stellt eine Verfügung von Todes wegen dar. In der Praxis kommt es insbesondere dann zum Abschluss eines Erbvertrages, wenn sich der Erblasser an seine Erklärungen fest binden will und er diese Bindung gegenüber einer (oder mehreren) weiteren Person ausspricht.

Das Vermächtnis

Die Auflage

Der Pflichtteil

Das Ehegattentestament
