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Illustration zum Thema Erbrecht
Der Pflichtteilser- gänzungsanspruch

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch

Der gesetzliche Erbe, der durch den Erblasser enterbt wurde hat, wenn er dem Erblasser besonders nahe stand (Kinder, Eltern, Ehegatten) nach § 2303 BGB einen sog. Pflichtteilsanspruch.
Vier Irrtümer zum Erbrecht

Vier Irrtümer zum Erbrecht

Testament bei Ehegatten?
Testament bei Kindern?
Vererben von einzelnen Gegenständen?
Notarielles oder handgeschriebenes Testament?